Die Anmeldung zu einem Kurs oder dessen VerlÀngerung wird durch ein schriftliches Abkommen zwischen dem Kunden und inlingua oder durch eine Teil- oder vollstÀndige Zahlung der Rechnung festgestellt.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, bei gestaffelter Zahlung wird ein Zuschlag von 15.- CHF pro Rate verlangt.
Als einzige Ausnahme ist der INTENSIV-Kurs fĂŒr die kommende Woche bis Donnerstagnachmittag zu bezahlen. Gestaffelte Bezahlung ist nicht möglich.
Jede Annullation muss dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden. Sie wird Ihnen in den kommenden drei Werktagen schriftlich bestÀtigt.
WOCHE und INTENSIV: Können nicht annulliert oder unterbrochen werden. Jeder begonnene Kurs muss vollstĂ€ndig bezahlt werden. Verpasste Sitzungen können weder zurĂŒckbezahlt noch nachgeholt werden.
SOLO und DUO: Ein Lernender kann seine verbleibenden Lektionen einer Drittperson ĂŒberlassen, eine VerlĂ€ngerung ihrer GĂŒltigkeit beantragen oder den Wert der bezahlten Lektionen zu einem der weltweiten inlingua-Zentren transferieren. Eine ZurĂŒckerstattung ist nicht möglich.
1 Jahr ab Anmeldungs- oder VerlĂ€ngerungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist geht der Restbetrag verloren und ist weder verwendbar noch rĂŒckzahlbar.
Die Verwaltung nimmt mit den Lernenden Kontakt auf, sobald ihre Ausbildung dem Ende zugeht, im Allgemeinen bei Erreichen der letzten drei Lektionen.
INTENSIV: Von den Lernenden direkt beim Sekretariat zu erneuern, und zwar spĂ€testens am Donnerstagnachmittag fĂŒr die kommende Woche.
Die Zusammensetzung der WOCHEN- und INTENSIV-Kurse obliegt einzig inlingua. Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit allfĂ€llige Ănderungen vorzunehmen, die wir fĂŒr nötig erachten. Die Annullation oder der Unterbruch der Ausbildung durch den Lernenden infolge einer neuen Zusammensetzung oder Umgestaltung eines Kurses oder auch aus anderen GrĂŒnden ist ausgeschlossen und hat den Verlust des dem Lernenden verbleibenden Restbetrags zur Folge. inlingua bietet ihre Gruppenkurse ab der Anmeldung eines einzigen Lernenden an. Falls eine Gruppe von Anfang an aus nur einem Teilnehmer besteht oder im Verlauf des Kurses nur ein Teilnehmer verbleibt, wird die Anzahl der konsekutiven Kurssitzungen wie folgt angepasst:
WOCHE: 4 Wochen (1h30 pro Woche) bei 2 bis 4 Teilnehmern, 2 Wochen bei Einzelperson.
INTENSIV: 1 Woche (2h30 pro Tag) bei 2 bis 4 Teilnehmern, 1h15 pro Tag bei Einzelperson.
WOCHE und INTENSIV: Die Kurszeiten werden von der Verwaltung der Sprachschule festgelegt und geplant. WÀhrend der ganzen Ausbildungszeit können sie weder von den Lernenden noch von den Ausbildern geÀndert werden.
SOLO und DUO: Die Kurszeiten des ersten Kurses werden von inlingua geplant. Die Kurszeiten des restlichen Kurses werden direkt im gemeinsamen Kurs zwischen dem Lernenden und dem Trainer vereinbart oder ausschliesslich mit der Verwaltung, falls die nĂ€chste Sitzung nicht sofort im Kurs festgelegt werden kann. Die Sprachschule lehnt jegliche Verantwortung fĂŒr IrrtĂŒmer und ihre Folgen ab, die bei Nichteinhaltung dieser Regel entstehen könnten.
Jede Abwesenheit muss schnellstmöglich und ausschliesslich per E-Mail office@inlingua-leman.ch, bwp koordination@inlingua-aareland.ch mitgeteilt werden
WOCHE und INTENSIV: Die verpassten Lektionen geben kein Recht auf RĂŒckvergĂŒtung und können nicht nachgeholt werden. Diese Regel ist ebenfalls bei Krankheit oder aus jeglichem anderen Grund, auf den die Schule keinen Einfluss hat, anwendbar.
SOLO und DUO: Sitzungen, die vor 17.00 Uhr am Vorabend (17.00 Uhr am Freitag fĂŒr Montagskurse) annulliert werden, werden nicht berechnet. Jede Annullation (aus welchem Grund auch immer, selbst im Falle von höherer Gewalt), die ausserhalb dieser Fristen eingeht, wird als verspĂ€tet eingestuft und hat den Verlust des Kursgeldes zur Folge.
inlingua behĂ€lt sich das Recht vor, den Ausbilder aus wichtigen GrĂŒnden zeitweise oder definitiv zu ersetzten. Infolge eines Ausbilderwechsels hat der Lernende keinen Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz.
Kurse, die wegen Krankheit oder anderen Verhinderungen des Ausbilders von inlingua annulliert werden, werden nie berechnet und spÀter nachgeholt.
Es ist strikt untersagt, einen Ausbilder oder Ex- Ausbilder fĂŒr Sprachkurse ausserhalb von inlingua anzustellen (entgeltlich oder unentgeltlich). Die Nichteinhaltung dieser Klausel wird durch eine Strafe von 5000.- CHF pro Fall sanktioniert.
Eine vom Lernenden gewĂŒnschte Kaffeepause ist in der Kursdauer inbegriffen.Â
Das Sekretariat steht im Falle von Problemen oder Beschwerden zur VerfĂŒgung.
Lassen Sie Ihr Eigentum nie ohne Ăberwachung. inlingua haftet nicht fĂŒr verlorene oder gestohlene GegenstĂ€nde, sei es in ihren RĂ€umen oder bei im Rahmen von ihren Ausbildern auswĂ€rts gegebenen Kursen.
Etwaige RechtsverhĂ€ltnisse zwischen dem Lernenden und inlingua unterliegen dem Schweizer Recht. Der ErfĂŒllungsort, der exklusive Gerichtsstand fĂŒr alle Arten von Verfahren und der Betreibungsort sind in Lausanne (fĂŒr Kurse im Kanton Waadt und in der Region Aareland) und in Genf (fĂŒr Kurse im Kanton Genf).
Lausanne/Genf, 10.12.2021
Zu Fuss | 10 Minuten vom Bahnhof Olten |
Bus | 501 | 503 | 505 | 507 | 509 : Haltestelle Konradstrasse |
Auto | Parkhaus Ring â ParkplĂ€tze auf der Strasse |